Grabarten
Reihengräber
Zu den Reihengrabstätten gehören auch die anonymen Gräber. Der Platz ist nicht wählbar, sondern wird der Reihe nach vergeben. Eine Reihengrabstätte bietet die Möglichkeit einer einmaligen Beisetzung. Weitere Beisetzungen auf derselben Stelle sind also nicht möglich. Nach Ablauf der jeweiligen Ruhezeit ist eine Reihengrabstätte auch nicht verlängerbar. Auf den großen Friedhöfen wie Ohlsdorf, Öjendorf und Altona sind Reihengrabstätten von der Grabpflege her nicht aufwändig, da diese in Rasen gelegt werden können. Weil auch keine Pflicht besteht, einen Grabstein anzubringen, ist das Reihengrab immer eine Alterative zur anonymen Bestattung, zumal es auf den o.g. Friedhöfen hierzu preislich identisch ist, mit dem entscheidenden Vorteil, daß die Hinterbliebenen bei der Beisetzung zugegen sein können. Bei kirchlichen Friedhöfen ist die Gebührengestaltung nicht einheitlich, so daß hier immer im Einzelnen nachgefragt werden sollte.
Gebührenbeispiel Ohlsdorf :
Reihengrab Erdbestattung € 1038,-
Reihengrab Urnenbestattung € 824,-
Wahlgräber
Wahlgrabstätten können von den Hinterbliebenen selbst ausgewählt werden. Sie sind verlängerbar und es können mehrere Beisetzungen, auch vor Ablauf der Ruhezeit, darauf erfolgen. Bei Erdbestattungen ist zwischen ein- oder mehrstellige Grabstätten zu wählen, wobei auf jeder einzelnen Stelle je eine Sargbeisetzung und bis zu acht Urnen beigesetzt werden können. Auf einem Urnenwahlgrab können innerhalb der Ruhezeit je nach Friedhof ebenfallsbis zu acht Urnen beigesetzt werden. Auch hier gibt es je nach Friedhof unterschiedliche Möglichkeiten der Grabbepflanzung, wie z.B. vollständige oder teilweise Rasenanlage. Für genaue Informationen zur den Richtlinien der Grabbepflanzung wendet man sich am besten an die jeweilige Friedhofsverwaltung.
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Gebührenbeispiel Ohlsdorf:
Wahlgrab Erde einfach € 1400,- (Rasengrab)
Wahlgrab Urne einfach € 1125,- (Rasengrab)
Prospekt Grab und Bestattungen - Ohlsdorf/Öjendorf als pdf
Friedwälder/Ruheforste
Da es mittlerweile zwar noch Beisetzungspflicht aber keinen Friedhofszwang mehr gibt, besteht nun seit längerem bereits die Möglichkeit in sogenannten Friedwäldern oder Ruhewäldern ganz naturnah unter Bäumen beizusetzen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter sonstige Bestattungsarten.








